Ertragsteuer
Befreiung von der Ertragsteuer für zehn Jahre. Anschließend wird die Ertragsteuer zu einem Satz gezahlt, der doppelt so hoch ist wie der in Belarus (bis zum 14. Juni 2062) geltende Satz
Immobiliensteuer
Befreiung von der Immobiliensteuer (bis 14. Juni 2062)
Grundsteuer
Befreiung von der Grundsteuer (bis 14. Juni 2062)
Einfuhrzölle
Befreiung von der Zahlung von Einfuhrzöllen und Mehrwertsteuer, die von den Zollbehörden beim Import von Waren und technologischer Ausrüstung für die Durchführung eines Investitionsprojekts auf dem Gebiet des Parks erhoben werden
Ausländisches Einkommen
Befreiung von der Einkommensteuer für ausländische Organisationen, die nicht in der Republik Belarus durch eine Betriebsstätte tätig sind
Dividenden
5 Jahre 0% für Dividendensteuer
FSSB
Beiträge in Höhe von 35% des Durchschnittsgehalts des Landes zum Fonds für den sozialen Schutz der Bevölkerung
Normen
Die Möglichkeit, nach ausländischen Normen zu bauen, ohne das Projekt an belarussische Normen anzupassen oder auf vereinfachte Weise anzupassen
Land
Land in einem Industriepark kann für 99 Jahre gemietet oder als Privateigentum erworben werden
"Eine Station"
Durchführung aller Verwaltungsverfahren an einem Ort: Registrierung von juristischen Personen und Gebietsansässigen
Energie
Reduzierte Preise für Strom und Erdgas
Stabilisierungs-
klausel
Stabilisierungsklausel für 10 Jahre bei Nichtverschlechterung der Betriebsbedingungen
ERLASS DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK BELARUS vom 5. Juni 2012 Nr. 253 Über die Errichtung des chinesisch-belarussischen Industrieparks "Great Stone"