Am 05. September fand der erste Clubabend nach unserer traditionellen Sommerpause statt. Der Abend widmete sich einem unserer regelmäßig wiederkehrenden Themen: den Reisemodalitäten und Aufenthaltsbedingungen, einmal von belarussischen Staatsbürgern in der EU und in Deutschland, sowie von ausländischen Bürgern in Belarus. Die große Zahl an Teilnehmern – wir hatten über 40 Anmeldungen für diesen Abend – dokumentierte klar, dass dieses Thema weiterhin von zentraler Bedeutung für die Vertreter der deutschen Wirtschaft in Belarus ist.
Der erste Vortrag gehörte der Leiterin der Visa- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft Minsk, Frau Monika Schindler, die in gewohnt präziser und hochkompetenter Weise den Status Quo der Regelungen und die praktische Umsetzung und Verfahrensweise in der deutschen Visastelle beschrieb, auch die aktuellen Anforderungen an und die Handhabe von Visaanträgen. Mit prägnanten Beispielen illustrierte Sie mögliche Stolpersteine bei der Antragsstellung und gab auch Ratschläge, wie man diese vermeiden könne. Auch wenn jeder Fall individuell ist, lassen sich doch einige allgemeingültige Grundlagen aufstellen, die von allen Antragstellern zu beachten sind: erstens sollte man sich richtig informieren, und zwar aus offiziellen Quellen - über die Homepage der Botschaft oder in einem persönlichen Beratungstermin; zweitens sollte richtige und möglichst vollständige Angaben machen, sowohl im Visaantrag als auch auf Nachfrage der Botschaftsmitarbeiter; und drittens, die vorgegeben Fristen einhalten.
EU-Bürger brauchen hingegen aktuell kein Visum für Reisen mit bis zu 30 Tagen Aufenthalt in Belarus, falls Sie aus der EU über den Flughafen Minsk einreisen. Dies erläuterte unser zweiter Referent des Abends, Herr Yaroslaw Khmyl, Abteilungsleiter im Hauptkonsularamt des Außenministeriums, in seinem Vortrag. Diese visafreie Verweildauerfrist ist innerhalb kürzester Zeit von zunächst fünf Tagen auf zwei Wochen und dann auch 30 Tage ausgeweitet worden, was den Willen der belarussischen Regierung zur Förderung von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kontakten mit dem Westen dokumentiert. Die Regelung ist – bis auf Ausnahmen, die im Zusammenhang mit kombinierten Reisen nach Russland zu beachten sind – klar strukturiert und angenehm einfach gehalten. Daher bezogen sich nachfolgende Fragen mehr auf unternehmensspezifische Themen, wie auf Regelungen bezüglich Arbeitsvisa und die Erteilung von unbefristeten oder mehrjährigen Niederlassungserlaubnissen. Dazu gab Herr Khmyl nicht nur ausführlich Rückmeldung, sondern auch den einen oder anderen Rat.
Den Abschluss des Abends bildete wie immer das Get Together an den Tischen, wo die angeschnittenen Themen in Gruppengesprächen auch mit unseren beiden Experten des Abends weiter vertieft werden konnten. Es lässt sich festhalten, dass der Clubabend September von großem praktischen Nutzen und sehr informativ verlaufen ist, wofür Frau Schindler und Herrn Khmyl, ebenso wie den von Ihnen vertretenen Organisationen, der Deutschen Botschaft in Minsk und dem Außenministerium der Republik Belarus unser Dank gebührt.