Ertragsteuer
Befreiung für 9 Jahre ab der ersten Steuerperiode, in der der Bruttogewinn entstanden ist, dann zu einem Satz, der um 50% reduziert ist
Bodenzins
Die Grundstücke werden der Verwaltungsgesellschaft für die Dauer von 99 Jahren vermietet. Verwaltungsgesellschaft von der Miete befreit
Immobiliensteuer
Die Befreiung für 20 Jahre nach den Objekten der Besteuerung, auf dem Territorium der SWZ, ungeachtet der Richtung ihrer Nutzung
Zöllen
0 % - bei der Umsetzung des Investitionsprojekts; 0 % - bei dem Export von Fertigprodukten außerhalb der EAWU
Offshore-Gebühr
Befreiung bei der Aufzählung von Dividenden und den damit gleichgestellten Einkommen
Staatliche Gebühr
Befreiung für die Erteilung (Verlängerung) von Genehmigungen für die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte in die Republik Belarus, Sondergenehmigungen für das Recht auf die Arbeitstätigkeit in der Republik Belarus;
MWSt
Abzug von der Mehrwertsteuer in voller Höhe bei Bau und der Ausrüstung der
Objekte,
Befreiung von MWSt bei Umsetzung, Leasing der Immobilien den Residenten bis
zum 1.01.2033;
Befreiung von MWSt beim Import von Ausstattung, Ersatzteilen, Rohstoffen
und der Materialien für das Investitionsprojekt
Befreiung von:
Entschädigungen für forstwirtschaftliche und landwirtschaftliche Verluste
Funktion der „territorialen“ Zone
Wechselkurs-
differenzen
Nichteinbeziehung von Währungsdifferenzen in die Zusammensetzung vonnicht realisierenden Einkommen und Ausgaben für die Zwecke der Ertragsteuerberechnung bis zum 1. Januar 2033
Stabilisierungs-
klausel
Lizenzsteuer
Lizenzsteuer beträgt 5 % bis 2028 (für Gebietsfremde - 15 %)
Sozialschutz-
fonds
Abgaben für den Sozialschutzfonds betragen 30 % statt 34% der Fachkräfte, die im Bezirk Orscha angestellt sind.
Standardisierung
Möglichkeit des Aufbaus nach ausländischen Normen ohne Anpassung des Projekts an belarussische Normen oder mit vereinfachter Anpassung
Garantie
Garantie für die Aufrechterhaltung der rechtlichen Regelungen (im Bereich der Besteuerung) bis zum 1. Januar 2028
Dividendensteuer
0% innerhalb von 5 Jahren ab dem ersten Jahr des Bruttogewinns