Ertragsteuer
Befreiung für 7 Jahre ab dem Datum der staatlichen Registrierung für den Verkauf von Waren (Werken, Dienstleistungen) aus eigener Produktion
Regierungs-
gebühren
Befreiung von der Erteilung einer Sondergenehmigung (Lizenz) für juristische Personen und Einzelpersonen zur Durchführung bestimmter Arten von Aktivitäten, Änderungen und (oder) Ergänzungen sowie Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Einkommen-
steuer
7 Jahre Befreiung
Zölle
Befreiung von den Einfuhrzöllen für eingeführte Waren, die in den gesetzlichen Fonds aufgenommen wurden, ab deren Herstellungsdatum für einige Waren nicht mehr als 5 Jahre vergangen sind
Immobilien-
steuer
Befreiung für 7 Jahre ab dem Datum des Staates. Registrierung von Gebäuden und Bauwerken
Befreiung von Lokale Steuerbefreiung
Sonstige Steuern
Das Recht, keine anderen Steuern, Abgaben zu berechnen und nicht zu zahlen
Lieferanten
Das Recht, Lieferanten (Auftragnehmer, Ausführende) oder Käufer von Produkten, Waren (Werken, Dienstleistungen) unabhängig zu bestimmen
Rohstoffe
Das Recht, die Bedingungen, Mengen, Arten der gekauften Rohstoffe, Komponenten und Materialien sowie hergestellten Produkte, Waren (Werke, Dienstleistungen) der eigenen Produktion unabhängig zu bestimmen
Versicherung
Das Recht, seine Eigentumsinteressen bei Versicherungsorganisationen, Versicherungsmaklern außerhalb der Republik Belarus, zu versichern
Abnehmende Koeffizienten
Die regionalen Abgeordnetenräte können abnehmende Koeffizienten in Höhe von höchstens 0,5 zu den Sätzen der einheitlichen Steuer festlegen
Börsenhandel
Befreiung vom obligatorischen Abschluss von Transaktionen beim Börsenhandel