Ertragsteuer
Befreiung von den Exportverkäufen und vom Verkauf den anderen Residenten der FWZ
Immobiliensteuer
Befreiung nach den Objekten der Besteuerung auf dem Territorium der FWZ im Laufe 3 Jahre seit der Registrierung; Befreiung nach den Objekten der Besteuerung auf dem Territorium der FWZ bei den Waren-,Arbeits-, Leistungenexportverkäufen (Warenausgang) oder den anderen Residenten der FWZ
Bodenzins
Befreiung für die Zeit der Projektierung und des Baues von Objekten, aber nicht mehr als 5 Jahre seit der Registrierung. Befreiung ist unabhängig von der Richtung ihrer Anwendung (bei den Exportverkäufen oder beim Verkauf den anderen Residenten der FWZ)
Grundsteuer
Befreiung für die Zeit der Projektierung und des Baues von Objekten, aber nicht mehr als 5 Jahre seit der Registrierung. Befreiung ist unabhängig von der Richtung ihrer Anwendung (bei den Exportverkäufen oder beim Verkauf den anderen Residenten der FWZ)
Zöllen
Befreiung von Importzöllen, Warensteuern, für die Zollverfahren des Freien Zollgebiets nötig ist; Befreiung von der Mehrwertsteuer auf Waren, die von den Residenten der FWZ unter Zollverfahren der Produktion für den inländischen Verbrauch mit dem Gebrauch der ausländischen Waren gestellt werden, die unter Zollverfahren des Freien Zollgebiets gestellt werden
Befreiung von:
der Gebühr für spezielle Arbeiten, für Aufenthaltserlaubnis
Befreiung von:
Schadenersatz für forstwirtschaftliche und landwirtschaftliche Produktion
Pachtvertrag
Befreiung von der Gebühr für das Recht auf den Abschluss eines Pachtvertrages des Grundstücks
Investitions-
programm
Finanzierung der Kosten für die Schaffung von Engineering-und Verkehrsinfrastruktur auf Kosten von Mitteln, die im staatlichen Investitionsprogramm und lokalen Haushalten zur Verfügung gestellt werden, im Falle, wenn das Investitionsprojekt mit dem beanspruchten Investitionsvolumen mehr als 10 Millionen Euro von einem Residenten der FWZ verwirklicht wird.